Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Reisebayer GmbH
1, Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich. Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor. Voraussetzung dafür ist, daß die schriftliche Reiseanmeldung innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach der telefonischen Anmeldung eingeht. Für den Vertragsabschluß ist ebenfalls unsere schriftliche Bestätigung erforderlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme erklärt.
2. Zahlung des Reisepreises
Mit der Anmeldung wird, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis sofort Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Prospekt, Katalog, o. ä.) sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Der angegebene Reisepreis ist gültig für eine Person, bei Mehrtagesfahrten im Doppelzimmer genannte Zuschläge sind pro Person.
4. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung und Schadensersatz) unberührt.
b) Wir sind berechtigt, vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises zu verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiseerhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.
Eine zulässige Preisänderung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Den Rücktritt hat der Reisende unverzüglich nach Erhalt unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
b) Als Entschädigung sind, soweit nicht abweichend vereinbart zu zahlen:
Bei Busreisen:
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 29. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 20. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 65%
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 85%
ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanritt der Reise 100% des jeweiligen Reisepreises.
Sind zu der vom Kunden stornierten Reise als enthaltene Leistung oder als Zusatzleistung Eintrittskarten für die stornierte Reise gebucht, ist zusätzlich zu den oben genannten prozentualen Stornierungspauschalen der vollständige Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht aufgrund der Stornierung ohne Kosten zurückgegeben oder an Dritte weitervermittelt werden kann.
Bei Busreisen in Kombination mit Flug oder Schiff, bzw. Schiff und Flugreisen: Bis 100 Tage vor Reisebeginn 5% des Reisepreises. Von 99.Tag bis 50. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises. Vom 49. – 30. Tag 20% des Reisepreises. Vom 29. – 22. Tag 30% des Reisepreises. Vom 21. – 15. Tag 50% des Reisepreises. Vom 14. – 6. Tag 75% des Reisepreises.
c) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädiugung überhaupt nicht entstanden ist oder die Entschädigung wesentlich niedriger anzusetzten ist als die Pauschale.
d) Maßgebend für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
e) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
f) Unabhängig von der Pauschalierung der Aufwendungen können wir von dem Kunden auf jeden Fall die tatsächlich nachgewiesenen Mehrkosten verlangen.
g) Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile uns anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir sind in jedem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) bis 3 Tage vor Reisebeginn bei Tagesfahrten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
d) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 25 Personen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Haftung: Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir sind berechtigt, in der Weise Abhilfe zu schaffen, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Der Reisende kann die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen.
b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung: Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir, daß Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz: Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
11. Beschränkung der Haftung
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Die Haftung für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und bleibt insoweit unberührt.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir unsere Kunden über wichtige Änderungen der in der Reisebeschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
14. Allgemeines
Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern. Einzelzimmer sind beschränkt unter Aufpreis zu buchen. Alle Auskünfte, die wir Ihnen weitergeben, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollten sich trotz Kontrolle noch Druckfehler eingeschlichen haben, bitten wir Sie, dies zu entschuldigen. Druck nach Preis- und Leistungsstand April 2016.